Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALL TIME MVIE · Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Aufträge und Leistungen zwischen Samer El-Omar, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung All Time Mvie, nachfolgend „Auftragnehmer“, und dem jeweiligen Auftraggeber.

1.2 Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Social Media, Social-Media-Management, Content-Produktion, Video- und Fotoproduktion, Postproduktion, Schnitt, Markenkommunikation, Branding, Positionierung, Strategie, Beratung, Online-Marketing, Werbeinhalte, Plattform- und Accountbetreuung sowie damit verbundene kreative, technische und organisatorische Leistungen.

1.3 Die konkreten Leistungen, Vergütungen, Laufzeiten, Produktionszeiten, Plattformen und sonstigen projektspezifischen Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag, Angebot, der jeweiligen Anlage oder einer sonstigen Individualvereinbarung.

1.4 Individualvereinbarungen, der Hauptvertrag und projektspezifische Anlagen gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.

1.5 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Art und Umfang der Leistungen

2.1 Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Hauptvertrag, Angebot oder Leistungsumfang vereinbarten Leistungen.

2.2 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, handelt es sich um Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Followern, Leads, Verkäufen, Anfragen, Umsätzen, Rankings oder eine sonstige Performance wird nicht geschuldet.

2.3 Strategien, Konzepte, Content-Pläne, Veröffentlichungspläne, Empfehlungen und sonstige kreative oder strategische Leistungen beruhen auf dem zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationsstand.

2.4 Änderungen von Algorithmen, Plattformregeln, technischen Funktionen, Schnittstellen oder Reichweitenmechanismen sowie sonstige Änderungen durch Drittplattformen liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers.

2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsabläufe, Produktionsmethoden und die interne Organisation der Leistungserbringung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs eigenständig festzulegen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

3.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Musik, Dokumente, Daten und sonstige Materialien im vereinbarten Umfang rechtmäßig genutzt und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden dürfen.

3.3 Der Auftraggeber ist insbesondere für erforderliche Rechte und Genehmigungen hinsichtlich Locations, Hausrechten, Mitarbeitenden, Gästen, Models, Interviewpartnern, Veranstaltungsteilnehmern und sonstigen von ihm organisierten oder seinem Verantwortungsbereich zuzuordnenden Personen verantwortlich, soweit dies gesetzlich oder vertraglich seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist.

3.4 Gesetzlich erforderliche Informationspflichten, Rechtsgrundlagen und Einwilligungen gegenüber betroffenen Personen bleiben hiervon unberührt.

3.5 Verzögerungen, die durch verspätete, fehlende oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Produktions-, Bearbeitungs- oder Veröffentlichungstermine können sich entsprechend verschieben.

§ 4 Termine, Drehtage und Produktionszeiten

4.1 Vereinbarte Drehtage, Produktionszeiten und Termine richten sich nach dem jeweiligen Hauptvertrag, Angebot oder Leistungsumfang.

4.2 Änderungen oder Verschiebungen vereinbarter Termine bedürfen einer Abstimmung zwischen den Parteien.

4.3 Kann ein Termin aufgrund von Umständen nicht durchgeführt werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können bereits entstandene Aufwendungen sowie verbindlich reservierte Produktionskapazitäten nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung berechnet werden.

4.4 Bei höherer Gewalt, Krankheit, technischen Ausfällen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen wird, soweit möglich und zumutbar, ein Ersatztermin abgestimmt.

§ 5 Freigaben und Abnahmen

5.1 Inhalte, Entwürfe, Videos, Bilder, Texte, Strategien, Posting-Pläne und sonstige Arbeitsergebnisse können dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe übermittelt werden.

5.2 Freigaben können insbesondere per E-Mail, Messenger, Projektmanagementsystem, digitaler Plattform oder im Rahmen einer dokumentierten Abstimmung erfolgen.

5.3 Eine vom Auftraggeber erteilte Freigabe gilt als Zustimmung zur weiteren Verarbeitung, Nutzung beziehungsweise Veröffentlichung der freigegebenen Fassung im vertraglich vereinbarten Umfang.

5.4 Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen gelten als zusätzliche Korrektur, soweit sie nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Fehler beruhen.

5.5 Soweit eine Prüf- oder Freigabefrist vereinbart wurde, hat der Auftraggeber diese einzuhalten. Verzögerungen bei der Freigabe können Produktions-, Bearbeitungs- oder Veröffentlichungstermine entsprechend verschieben.

5.6 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Videos, Reels, Fotos und sonstige Medieninhalte dem Auftraggeber zunächst als Prüf- oder Vorschaufassung zur Verfügung gestellt. Die finale, zur Veröffentlichung und vereinbarten Nutzung bestimmte Datei wird erst nach ausdrücklicher finaler Freigabe durch den Auftraggeber oder nach Eintritt einer wirksam vereinbarten beziehungsweise gesetzlich zulässigen Freigabe oder Abnahme bereitgestellt. Prüf- und Vorschaufassungen dürfen bis dahin nicht veröffentlicht, weitergegeben oder anderweitig genutzt werden.

§ 6 Korrekturen und Zusatzleistungen

6.1 Anzahl und Umfang enthaltener Korrekturrunden ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsumfang.

6.2 Zusätzliche Korrekturen, nachträgliche Konzeptänderungen, zusätzliche Formate, Plattformen, Drehtage, Bearbeitungen oder sonstige nicht vereinbarte Leistungen können gesondert berechnet werden.

6.3 Für Zusatzleistungen gilt der individuell vereinbarte Stundensatz oder Zusatzpreis. Besteht keine entsprechende Preisvereinbarung, erfolgt vor Durchführung zusätzlicher kostenpflichtiger Leistungen eine Abstimmung mit dem Auftraggeber.

§ 7 Vergütung, Rechnungen und Zahlung

7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Hauptvertrag, Angebot oder der jeweiligen Anlage.

7.2 Alle gegenüber Unternehmern genannten Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.3 Zahlungszeitpunkt, Zahlungsweise, Fälligkeit und gegebenenfalls wiederkehrende Zahlungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

7.4 Bei vereinbarter SEPA-Lastschrift erfolgt der Einzug auf Grundlage eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats.

7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach angemessener Ankündigung weitere Leistungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.6 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.

§ 8 Nutzungsrechte

8.1 Der Auftraggeber erhält an den finalen, vertragsgemäß bereitgestellten Arbeitsergebnissen ausschließlich die im jeweiligen Vertrag oder Leistungsumfang vereinbarten Nutzungsrechte.

8.2 Art, Dauer, räumlicher Umfang, Plattformen und Verwendungszweck richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

8.3 Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.

8.4 Eine Bearbeitung, Veränderung, Weitergabe an Dritte, Weiterlizenzierung, Nutzung auf zusätzlichen Plattformen, Nutzung für bezahlte Werbung oder sonstige Erweiterung der vereinbarten Nutzung ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich gestattet ist.

8.5 Rechte an Musik, Stockmaterial, Schriftarten, Templates, Software oder sonstigen Drittinhalten richten sich zusätzlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

§ 9 Rohmaterial, Projektdateien und offene Dateien

9.1 Rohmaterial, offene Projektdateien, Schnittprojekte, Arbeitsdateien, Templates, Zwischenstände und sonstige Produktionsdateien sind nicht Bestandteil der Herausgabepflicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Rohmaterial, offene Projektdateien oder sonstige Produktionsdateien dauerhaft zu archivieren.

9.3 Eine bestimmte Archivierungsdauer besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde oder eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

9.4 Eine spätere Wiederherstellung, erneute Bearbeitung oder erneute Bereitstellung kann daher nicht garantiert werden.

§ 10 Portfolio, Referenzen und Eigenwerbung

10.1 Eine Nutzung von Arbeitsergebnissen, Unternehmensnamen, Projektbezeichnungen, Logos, Foto- oder Videoarbeiten zu Portfolio-, Referenz-, Showreel-, Präsentations- oder Eigenwerbezwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende vertragliche oder sonstige rechtliche Grundlage besteht.

10.2 Soweit für personenbezogene Inhalte zusätzliche Einwilligungen oder sonstige datenschutz- oder persönlichkeitsrechtliche Rechtsgrundlagen erforderlich sind, bleiben diese Anforderungen unberührt.

10.3 Vertragliche Nutzungsrechte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ersetzen nicht automatisch erforderliche Rechte oder Einwilligungen abgebildeter oder sonst betroffener Personen.

§ 11 Social-Media-Plattformen und Veröffentlichung

11.1 Soweit vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, freigegebene Inhalte auf den vereinbarten Social-Media-Plattformen, Websites, Accounts oder sonstigen digitalen Kanälen zu veröffentlichen oder deren Veröffentlichung vorzubereiten.

11.2 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass öffentlich veröffentlichte Inhalte - abhängig von der jeweiligen Plattform - weltweit abrufbar sein und von Nutzern angesehen, geteilt, gespeichert, kommentiert, verlinkt oder anderweitig weiterverbreitet werden können.

11.3 Nach einer rechtmäßigen Veröffentlichung können eigenständige Handlungen und Datenverarbeitungen der jeweiligen Plattformbetreiber oder unabhängiger Dritter außerhalb des tatsächlichen Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

11.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für eigenständige Verarbeitungshandlungen, Speicherung, Weiterverbreitung oder sonstige Nutzung durch Plattformbetreiber oder unabhängige Dritte, soweit diese nicht vom Auftragnehmer veranlasst oder von ihm rechtlich zu vertreten sind.

11.5 Die eigene gesetzliche Verantwortung des Auftragnehmers für von ihm vorgenommene Verarbeitungsschritte bleibt unberührt.

§ 12 Account-, Zugangs- und Passwortdaten

12.1 Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zugriff auf Social-Media-Konten, Werbekonten, Plattformen, Cloud-Systeme oder andere projektbezogene Dienste gewähren.

12.2 Dabei bereitgestellte Benutzernamen, Zugangsdaten, Passwörter und Authentifizierungsinformationen dürfen ausschließlich für den vereinbarten Projektzweck und im erforderlichen Umfang verwendet werden.

12.3 Der Auftragnehmer beschränkt den Zugriff auf diejenigen Personen und gegebenenfalls projektbezogenen Dienstleister, deren Zugriff für die Leistungserbringung erforderlich und rechtlich zulässig ist.

12.4 Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff.

12.5 Soweit technisch möglich, sollen Rollen-, Team-, Business- oder Agenturzugänge gegenüber der Übermittlung persönlicher Hauptpasswörter bevorzugt werden. Die Nutzung einer Mehrfaktor-Authentifizierung wird empfohlen.

12.6 Der Auftraggeber bleibt für die Verwaltung seiner Accounts, die Vergabe und Entziehung von Berechtigungen sowie die Aktualität und Sicherheit seiner eigenen Zugangsdaten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12.7 Nach Beendigung eines Projekts können projektbezogene Zugriffe entfernt und gespeicherte Zugangsdaten gelöscht werden, soweit keine weitere rechtmäßige Speicherung erforderlich ist.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

13.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO.

13.2 Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers und liegt eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vor, gilt ergänzend die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).

13.3 Der Auftraggeber bleibt hinsichtlich derjenigen personenbezogenen Daten, die er als Verantwortlicher erhebt und dem Auftragnehmer zur weisungsgebundenen Verarbeitung zur Verfügung stellt, für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung sowie erforderliche Rechtsgrundlagen, Informationen und Einwilligungen verantwortlich.

13.4 Der Auftragnehmer ist ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit sämtlicher vom Auftraggeber bereitgestellter personenbezogener Daten, Materialien, Genehmigungen oder Einwilligungen rechtlich zu überprüfen.

13.5 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere für Vertragsverwaltung, Rechnungsstellung, Geschäftskommunikation, eigene gesetzliche Verpflichtungen, Rechtsverteidigung oder eine rechtmäßig vereinbarte eigene Referenz- oder Portfolionutzung, erfolgt diese Verarbeitung nicht als Auftragsverarbeitung. Die datenschutzrechtliche Rolle richtet sich nach der jeweiligen konkreten Verarbeitung.

13.6 Die Datenschutzerklärung von All Time Mvie informiert ergänzend über Verarbeitungen, für die All Time Mvie datenschutzrechtlich verantwortlich ist.

13.7 Gesetzliche Datenschutzrechte betroffener Personen sowie zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 14 Vertraulichkeit und persönliche Informationen

14.1 Die Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Zugangsdaten, interne Kommunikation, unveröffentlichte Inhalte, personenbezogene Projektinformationen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen vertraulich.

14.2 Der Auftragnehmer darf vertrauliche Informationen solchen Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Projektpartnern, Subunternehmern, Beratern und sonstigen projektbezogenen Dienstleistern zugänglich machen, die diese Informationen zur Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

14.3 Besonders sensible oder persönliche Informationen werden nur verarbeitet, soweit dies für das jeweilige Projekt erforderlich und rechtlich zulässig ist.

14.4 Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.

14.5 Soweit eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen wurde, geht diese hinsichtlich ihres speziellen Regelungsgegenstands diesen allgemeinen Bestimmungen vor.

§ 15 Projektpartner, MSO.BERLIN, freie Mitarbeitende und Subunternehmer

15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Projektpartner, Produktionspartner, freie Mitarbeitende, Subunternehmer und sonstige Dienstleister einzusetzen.

15.2 Hierzu kann insbesondere MSO.BERLIN als strategischer Dienstleistungs- und Produktionspartner gehören, soweit dessen Mitwirkung für das jeweilige Projekt vorgesehen oder erforderlich ist.

15.3 All Time Mvie bleibt gegenüber dem Auftraggeber der primäre Vertragspartner, soweit im Hauptvertrag oder einer Individualvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde.

15.4 Beteiligte Personen und Dienstleister erhalten nur insoweit Zugang zu vertraulichen, personenbezogenen oder projektbezogenen Daten, wie dies für ihre jeweilige Tätigkeit erforderlich und rechtlich zulässig ist.

15.5 Soweit ein eingesetzter Dienstleister datenschutzrechtlich als weiterer Auftragsverarbeiter tätig wird, gelten zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen des Art. 28 DSGVO und die jeweilige Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 16 Drittanbieter, Plattformen und technische Dienste

16.1 Für die Leistungserbringung können externe Plattformen und technische Dienste eingesetzt werden, insbesondere Social-Media-Plattformen, Cloud- und Speicherdienste, Dateiübertragungsdienste, Kommunikationsdienste, Werbeplattformen, Softwarelösungen sowie sonstige Produktions- und Onlinedienste.

16.2 Soweit solche Anbieter eigenständig über Zwecke und Mittel ihrer Datenverarbeitung entscheiden, gelten deren eigene Nutzungs- und Datenschutzbedingungen sowie deren jeweilige datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit.

16.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen, Einschränkungen oder sonstige Maßnahmen solcher Drittanbieter, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind.

16.4 Dies gilt insbesondere für Änderungen von Algorithmen, Schnittstellen, Plattformregeln, Funktionsumfängen, Reichweitenmechanismen, technischen Voraussetzungen oder Accountbeschränkungen.

§ 17 Rechte Dritter und Freistellung

17.1 Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Materialien, Informationen und Inhalte im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen.

17.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über ihm bekannte rechtliche Beschränkungen, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Bildnis-, Haus- und Datenschutzrechten.

17.3 Wird der Auftragnehmer aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

17.4 Die Freistellung gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die betreffende Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

§ 18 Haftung des Auftragnehmers

18.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

18.3 Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

18.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder medialen Erfolg, insbesondere nicht für bestimmte Reichweiten, Followerzahlen, Leads, Verkäufe, Umsätze oder sonstige Performancewerte, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich garantiert wurde.

18.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen unabhängiger Dritter, Plattformbetreiber oder Nutzer, die außerhalb seines Verantwortungs- und Einflussbereichs liegen.

18.6 Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere datenschutzrechtliche Haftungsregelungen, bleiben unberührt.

§ 19 Vertragslaufzeit und Kündigung

19.1 Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und etwaige Vertragsverlängerungen ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag oder der jeweiligen Anlage.

19.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19.3 Kündigungen bedürfen mindestens der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Form.

19.4 Bereits entstandene Vergütungsansprüche sowie Bestimmungen, die ihrem Sinn und Zweck nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, insbesondere zu Nutzungsrechten, Vertraulichkeit, Datenschutz, Zahlungsansprüchen und Haftung, bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.

§ 20 Vertragsänderungen und zusätzliche Vereinbarungen

20.1 Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Leistungen, Plattformen, Drehtage, Produktionen oder sonstige Projektanpassungen können während der Vertragslaufzeit individuell vereinbart werden.

20.2 Dokumentierte Vereinbarungen über E-Mail oder andere zwischen den Parteien vereinbarte Kommunikationswege können den bestehenden Auftrag konkretisieren oder ergänzen, soweit keine strengere Form gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist.

20.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 21 Verbraucher und Unternehmer

21.1 Soweit sich ein konkretes Angebot oder Vertragsmodell ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, wird dies im jeweiligen Hauptvertrag, Angebot oder Leistungsangebot entsprechend kenntlich gemacht.

21.2 Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten zusätzlich sämtliche zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften, insbesondere gesetzlich bestehende Informations- und Widerrufsrechte.

21.3 Bestimmungen dieser AGB, die gegenüber Verbrauchern gesetzlich nicht oder nur eingeschränkt zulässig sind, gelten gegenüber Verbrauchern ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.

§ 22 Schlussbestimmungen

22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.

22.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

22.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

22.4 Maßgeblich für das jeweilige Vertragsverhältnis ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Eine spätere Änderung der auf der Website veröffentlichten AGB ändert bereits bestehende Verträge nicht automatisch.

Stand: September 2026

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